Die BETZ Kanzlei für Arbeitsrecht ist eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Bad Homburg, die sich ausschließlich auf das Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht konzentriert. Unter der Leitung einer seit 2002 zugelassenen Fachanwältin bietet die Kanzlei maßgeschneiderte Beratung und Vertretung für Arbeitnehmer, Führungskräfte sowie kleine und mittelständische Unternehmen.
Mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung kennt die Kanzlei beide Perspektiven – die der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer – und nutzt dieses Verständnis, um zielgerichtete und praxisnahe Lösungen zu entwickeln. Der Ansatz ist persönlich, ergebnisorientiert und setzt auf hohe Fachkompetenz in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Angebotene Dienstleistungen
- Beratung und Vertretung bei Kündigung und Änderungskündigung
- Kündigungsschutzverfahren (betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt)
- Kündigung im Kleinbetrieb und bei Verstößen gegen das AGG
- Sonderkündigungsschutz für besondere Personengruppen (Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Elternzeit)
- Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Anfechtung von Aufhebungsverträgen
- Beratung und Verhandlung von Abfindungen
- Prüfung und Gestaltung von Abmahnungen sowie Gegendarstellungen
- Klage auf Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte
- Beschwerde beim Betriebsrat nach § 84 BetrVG
- Prüfung und Gestaltung befristeter Arbeitsverträge (sachgrundlos und mit Sachgrund)
- Vertretung bei Befristungskontrollklagen und Kettenbefristungen
- Beratung zu Teilzeitarbeit, Brückenteilzeit und Arbeit auf Abruf
- Gestaltung von Arbeitsverträgen und Zusatzvereinbarungen (Bonus, Wettbewerbsverbot, Homeoffice)
- Dienstverträge für Geschäftsführer
- Beratung zu Sondervergütungen und Versetzungen
- Rechtliche Begleitung bei Mutterschutz, Beschäftigungsverboten und Elternzeit
- Anträge auf Elternteilzeit und Verlängerung der Elternzeit
- Vertretung in Mitbestimmungs- und Mitwirkungsfragen des Betriebsrats
- Anhörung und Zustimmungsverfahren des Betriebsrats
- Beratung zu Betriebsvereinbarungen (erzwingbar und freiwillig)
- Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderungen
- Externer Beisitzer in der Einigungsstelle
- Begleitung von innerbetrieblichen Mediationsverfahren
- Durchführung von arbeitsrechtlichen Schulungen
Die Kanzlei betreut Mandanten bundesweit und führt Verfahren vor allen deutschen Arbeitsgerichten, einschließlich Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Die Dienstleistungen werden in deutscher Sprache angeboten.
