AutoKaufRecht – Spezialkanzlei ist eine bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Fokus auf rechtliche Fragen rund um den Kauf und Verkauf von Kraftfahrzeugen. Die Kanzlei hat sich auf Gewährleistungsansprüche, Vertragsgestaltung und Streitigkeiten im Kfz-Sektor spezialisiert und vertritt sowohl private als auch gewerbliche Mandanten in ganz Deutschland.
Mit langjähriger Erfahrung im Kfz-Gewerbe bietet die Kanzlei eine fundierte rechtliche Beratung und vertritt die Interessen ihrer Mandanten zielstrebig. Der Ansatz kombiniert spezifisches Branchen-Know-how mit wirtschaftlichem Verständnis für die Belange von Autohändlern und Privatkäufern. Besondere Expertise besteht in der Abwehr unberechtigter Rücktrittsbegehren sowie in der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei mangelhaften Fahrzeugen.
Angebotene Dienstleistungen
- Rechtsberatung beim Autokauf und -verkauf
- Prüfung der Wirksamkeit von Autokaufverträgen
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Sachmängeln
- Nacherfüllung beim Autokauf (Reparatur oder Neulieferung)
- Minderung des Kaufpreises
- Rücktritt vom Autokauf (Wandlung)
- Geltendmachung von Schadensersatz und Nutzungsentschädigung
- Widerruf von Verbraucherverträgen im Fernabsatz
- Rechtliche Unterstützung bei Fahrzeugfinanzierung und Darlehensrecht
- Beratung im Fahrzeugleasing bei Sachmängeln und Rückgabestreitigkeiten
- Rechtsfragen beim Wohnmobilkauf (u.a. Wasserschäden, Zulassungshindernisse)
- Beratung beim Motorradkauf und Gewährleistungsrecht
- Rechtliche Unterstützung beim Oldtimer-Kauf (Originalzustand, H-Zulassung)
- Vertretung bei Werkstatt- und Kfz-Service-Streitigkeiten
- Regulierung von Verkehrsunfällen (Sach- und Personenschäden)
- Rechtliche Beratung bei US-Reimporten mit „total loss“ und „salvage title“
- Wettbewerbsrecht für Kfz-Händler (UWG, PAngV, Pkw-EnVKV)
- Forderungsinkasso und Werklohnklagen
- Beratung zu Vertragshändlerverträgen
- Mehrwertsteuer-Kaution und rechtliche Begleitung beim Autoexport
Die Kanzlei bedient Mandanten im gesamten Bundesgebiet und bietet Beratung in deutscher Sprache an. Besondere Erfolge wurden in der Abwehr unberechtigter Rücktrittsverlangen sowie in der Durchsetzung von Käuferrechten bei mangelhaften Fahrzeugen erzielt.
