ARZTSTRAFRECHT ist eine spezialisierte Anwaltskanzlei unter der Leitung von Fachanwalt Marc von Harten, die sich auf die strafrechtliche Verteidigung von medizinischem Fachpersonal konzentriert. Mit über 25 Jahren Berufserfahrung bietet die Kanzlei bundesweite Vertretung in allen Phasen des Strafverfahrens und zeichnet sich durch tiefgreifende Expertise im Arztstrafrecht sowie umfassende Kenntnisse in verwandten strafrechtlichen Spezialgebieten aus.
Der ansatz zeichnet sich durch frühzeitige Mandatsübernahme, strategische Akteneinsicht und enge Zusammenarbeit mit Fachanwälten sowie medizinischen und technischen Experten aus, um auch komplexe Sachverhalte kompetent zu klären. Die Kanzlei richtet sich primär an Ärzte, Apotheker und medizinisches Fachpersonal, die mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind, und legt besonderen Wert auf rechtsstaatliche Verfahren, transparente Kommunikation und die Abwendung existenzbedrohender Konsequenzen für die Mandantschaft.
Angebotene Dienstleistungen
- Aktive Strafverteidigung in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren
- Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht
- Verteidigung bei fahrlässiger Tötung
- Verteidigung bei Körperverletzungsvorwürfen
- Verteidigung bei Abrechnungsbetrug
- Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG/CanG)
- Verteidigung bei Besitz, Handel, Anbau, Einfuhr und Herstellung von Betäubungsmitteln
- Verteidigung im Sexualstrafrecht
- Verteidigung im Jugendstrafrecht
- Verteidigung im Verkehrsstrafrecht
- Verteidigung bei Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
- Verteidigung bei illegalen Autorennen (§ 315d StGB)
- Verteidigung bei Unfallflucht (§ 142 StGB)
- Verteidigung bei Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Verteidigung bei Wirtschaftsstraftaten
- Verteidigung bei Diebstahl, Unterschlagung und Raub
- Verteidigung bei Erpressung und Betrug
- Verteidigung bei Urkundendelikten
- Verteidigung bei Geldwäsche
- Verteidigung bei Untreue
- Verteidigung bei Straftaten gegen die persönliche Freiheit
- Verteidigung bei Aussagedelikten
- Verteidigung im Internetstrafrecht und EDV-Strafrecht
- Verteidigung im Umweltstrafrecht
- Verteidigung bei Freiheitsberaubung
- Verteidigung bei Totschlag
- Verteidigung bei Begünstigung
Die Kanzlei operiert bundesweit und bietet Beratung und Verteidigung in deutscher Sprache an. Marc von Harten wurde von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung als „Top-Anwalt 2026“ ausgezeichnet und verfügt über eine langjährige Erfolgsbilanz in der strategischen Verteidigung von Medizinern in strafrechtlichen Verfahren.
