Die Anwaltskanzlei Orth ist eine auf Sozialrecht spezialisierte Kanzlei in Oldenburg, die sich durch ihre fokussierte Expertise in sozialrechtlichen Angelegenheiten auszeichnet. Unter der Leitung von Rechtsanwalt Stephan Orth bietet die Kanzlei eine zielgerichtete Beratung und Vertretung in komplexen Sozialverfahren, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Leistungsansprüchen nach dem SGB II (Hartz IV) liegt.
Der Ansatz der Kanzlei zeichnet sich durch eine detaillierte Fallanalyse und präzise rechtliche Einordnung aus, insbesondere bei Sanktionen, fehlerhaften Leistungsberechnungen und Mitwirkungspflichtverletzungen. Die langjährige Erfahrung von Rechtsanwalt Orth ermöglicht eine effektive Vertretung sowohl im außergerichtlichen Bereich als auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen, wobei Privatpersonen und Leistungsberechtigte im Fokus stehen.
Angebotene Dienstleistungen
- Sozialrecht: Arbeitslosengeld I und II (Hartz IV), Kindergeld, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Wohngeld, Erwerbsminderungsrente, Behindertenrecht, BAföG
- Arbeitsrecht: Lohnforderung, Abfindung, Abmahnung, Arbeitszeugnis, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Urlaub
- Mietrecht: Kündigung, Mieterhöhung, Mietmängel, Mietminderung, Kaution, Betriebskosten
- Verkehrsrecht: Geschwindigkeitsüberschreitung, Unfallregulierung, Bußgeldbescheid, Schmerzensgeld
