Die Anwaltskanzlei Fuhrmann ist eine seit 1999 von Rechtsanwalt Kai P. Fuhrmann geführte Kanzlei mit breiten Expertise in zahlreichen Rechtsgebieten und einer besonderen Spezialisierung im Verkehrsrecht durch eine Fachanwaltsbezeichnung. Die Kanzlei zeichnet sich durch ihre individuelle, persönliche Mandantenbetreuung aus – vom ersten Kontakt bis zum Abschluss des Falls – und legt großen Wert auf vertrauensvolle, kontinuierliche Zusammenarbeit ohne den Einsatz von wechselnden Terminsvertretern.
Mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung betreut die Kanzlei sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen aus Dienstleistung, Handel, Industrie und Handwerk sowie Freiberufler. Ein besonderer Fokus liegt auf der langfristigen, persönlichen Beziehung zu jedem Mandanten, der stets namentlich bekannt ist und nicht als bloße Aktennummer behandelt wird. Bei Bedarf greift die Kanzlei auf ein Netzwerk kompetenter Kooperationspartner zurück, um auch in Spezialgebieten wie Steuer- oder Immaterialgüterrecht umfassende Unterstützung zu bieten.
Angebotene Dienstleistungen
- Strafrecht
- Verkehrsrecht
- Bußgeldrecht
- Jagd- und Waffenrecht
- Unfallregulierungen
- Führerscheinrecht
- Versicherungsrecht
- Allgemeines Zivilrecht
- Jugendstrafrecht
- Strafvollstreckungsrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Schadenersatzrecht
- Mietrecht
- Arbeitsrecht
- Verwaltungsrecht
- Familienrecht
- Private Forderungsbeitreibung
- Forderungsbeitreibung für Unternehmen
