Die Anwaltskanzlei Dr. iur. Marion Rosenke – Fachanwalt für Medizinrecht ist eine spezialisierte Kanzlei mit Fokus auf Medizinrecht und Arzthaftungsrecht. Unter der Leitung einer erfahrenen Fachanwältin bietet die Kanzlei bundesweite Vertretung in medizinrechtlichen Angelegenheiten und zeichnet sich durch ihre tiefgehende Expertise in der Durchsetzung von Patientenrechten aus.
Die Kanzlei vertritt Mandanten in erstinstanzlichen Verfahren vor Landgerichten wie Bielefeld, Münster, Osnabrück, Detmold und Paderborn, agiert auch bundesweit vor allen Landgerichten und Oberlandesgerichten. Der besondere Schwerpunkt liegt auf der umfassenden Betreuung von Arzthaftungsfällen, einschließlich der Prüfung von Erfolgsaussichten und der Auswertung medizinischer Gutachten.
Angebotene Dienstleistungen
- Rechtsberatung im Medizinrecht
- Vertretung in Arzthaftungsrechtlichen Streitigkeiten
- Bearbeitung von ärztlichen Behandlungsfehlern
- Vertretung bei Aufklärungsversäumnissen
- Rechtliche Betreuung bei unterlassenen Befunderhebungen
- Durchsetzung bei Dokumentationsmängeln
- Vertretung in Fällen von Diagnoseirrtümern
- Bearbeitung von Organisationsfehlern in Kliniken und Arztpraxen
- Vertretung vor Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen
- Interne Beratungen zu medizinischen Gutachten
- Herausgabe und Auswertung der Patientenakte
- Prüfung der Erfolgsaussichten von Schmerzensgeldansprüchen
- Prüfung der Erfolgsaussichten von materiellen Schadenersatzansprüchen
- Bundesweite Vertretung vor Landgerichten und Oberlandesgerichten
Die Kanzlei bedient Mandanten im gesamten Bundesgebiet und ist insbesondere im Großraum Ostwestfalen-Lippe zwischen Münster und Bielefeld tätig. Zusätzlich engagiert sich Dr. Rosenke in öffentlichen Debatten, wie beispielsweise im Projekt #EAG zur Corona-Politik.
