Anwalt Schmidt-Paepcke & Florian Schmidt Erbrecht Mietrecht Immobilienrecht ist eine traditionsreiche Münchner Rechtsanwaltskanzlei mit über 85-jähriger Geschichte, die sich auf die Spezialgebiete Erbrecht, Mietrecht und Immobilienrecht konzentriert. Jeder Anwalt der Kanzlei ist auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert, wobei Rechtsanwältin Dorilies Schmidt-Paepcke für Erbrecht und Rechtsanwalt Florian Schmidt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht verantwortlich zeichnet.
Die Kanzlei legt besonderen Wert auf außergerichtliche Beratung und verfügt zugleich über langjährige Erfahrung in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Mit einem transaktionsbegleitenden Immobilienvolumen von über 20 Millionen Euro (2020) und der Expertise in steueroptimierter Vermögensübertragung betreut sie sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, insbesondere bei komplexen Fällen mit Schnittstellen zu Steuer-, Familien- und Betreuungsrecht. Der Fokus liegt auf mandantenorientierter, lösungsbezogener Beratung mit großer Sensibilität für familiäre und vermögensrechtliche Konstellationen.
Angebotene Dienstleistungen
- Erbrecht (Testamente, Erbverträge, Nachlassabwicklung, Erbauseinandersetzung)
- Mietrecht (Mietvertragsgestaltung, Mieterhöhungen, Kündigungen, Betriebskostenabrechnungen)
- Immobilienrecht (Kauf/Verkauf, Grundstücksauseinandersetzung, notarielle Vertragsprüfung)
- Wohnungseigentumsrecht (Verwaltungsfragen, bauliche Veränderungen, Eigentümerversammlungen)
- Steuerrecht (Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Steuererklärungen)
- Familienrecht (Scheidung, Unterhaltsfragen, vermögensrechtliche Regelungen)
- Betreuungsrecht (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung)
- Arbeitsrecht
- Vertretung in Gerichtsverfahren (Amtsgericht, Landgericht)
- Beratung bei lebzeitiger Vermögensübertragung (Schenkungen, Nießbrauch, Wohnrechte)
- Beratung für Erbengemeinschaften und Patchwork-Familien
- Unterstützung bei Zwangsversteigerungsverfahren
Die Kanzlei bedient Mandanten in München sowie dem Umland und verfügt über besondere Expertise bei grenzüberschreitenden Erbfällen und internationalen Mandatsbeziehungen. Die Beratung erfolgt in deutscher Sprache, mit Fachanwaltsqualifikationen in Erbrecht und Mietrecht.
