Prof. Dr. Wolfgang Burandt LLM., M.A., MBA (Wales) ist ein in Hamburg tätiger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht sowie Fachanwalt für Familienrecht. Mit über 25 Jahren Erfahrung im Erbrecht und einer seit 1990 andauernden Spezialisierung im Familienrecht bietet er eine umfassende rechtliche Beratung auf höchstem fachlichem Niveau. Seine Expertise wird durch akademische Titel und internationale Qualifikationen untermauert.
Der Ansatz von Prof. Dr. Burandt zeichnet sich durch tiefgreifende Spezialisierung, wissenschaftlich fundierte Beratung und praktische Prozesserfahrung aus. Als mehrfach ausgezeichneter Anwalt – unter anderem Gewinner des Finance Monthly Law Award 2011 – berät er sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in komplexen Vermögens- und Nachfolgefragen. Seine Mandantschaft umfasst insbesondere Erblasser, Erben, Familienunternehmen sowie internationale Mandate mit Bezug zum europäischen Erbrecht.
Angebotene Dienstleistungen
- Erbrecht (gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Erbengemeinschaft)
- Internationales Erbrecht (Europäische Erbrechtsverordnung, grenzüberschreitende Erbfälle)
- Ehe- und Familienrecht (Scheidung, Getrenntleben, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Eheverträge, Versorgungsausgleich)
- Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht
- Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge
- Mediation (lizenzierter Mediator BAFM)
- Vorsorgeverfügungen (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Sorgerechtsverfügung, Organspendeverfügung, Trauerverfügung)
- Testamentsvollstreckung (zertifiziert durch DVEV)
- Erstellung von Familiencharten zur Konfliktvermeidung in Familienunternehmen
Prof. Dr. Burandt bedient Mandanten in Hamburg und bundesweit, mit besonderer Expertise in internationalen Fällen. Er kommuniziert auf Deutsch, Englisch und Französisch und ist durch zahlreiche Fachpublikationen, darunter den Standardkommentar „Erbrecht“ im C.H. Beck Verlag, als anerkannter Experte ausgewiesen.
