Rechtsanwälte Kuphal.Schön ist eine etablierte Schweriner Anwaltskanzlei, die sich auf Sozialrecht, Medizinrecht und spezialisierte Rechtsgebiete konzentriert. Seit 2005 wird die Sozietät durch die beiden Namensgeber geführt, die mit ihrer Expertise insbesondere soziale Unternehmen als Leistungserbringer und Privatpersonen als Leistungsempfänger vertreten.
Die Kanzlei zeichnet sich durch langjährige Erfahrung und spezialisierte Fachanwaltschaften aus, wobei Sigrun Schön als Fachanwältin für Sozialrecht und Volker Kuphal mit Fachanwaltsausbildung im Medizinrecht besondere Kompetenzen einbringen. Ihr Ansatz umfasst umfassende Beratung, Begleitung und Vertretung in Kostensatzverhandlungen, Schiedsstellenverfahren sowie Widerspruchs- und Klageverfahren.
Angebotene Dienstleistungen
- Sozialrecht (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Grundsicherung)
- Kinder- und Jugendhilfe
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Medizinrecht
- Leistungsansprüche gegen gesetzliche und private Krankenversicherungen
- Häusliche Krankenpflege/Behandlungspflege
- Arzthaftungsrecht
- Zivilrecht (Vertragsrecht, Mietrecht)
- Schiffsregisterrecht
- Arbeitsrecht (außergerichtliche und arbeitsgerichtliche Verfahren)
- Kirchenarbeitsrecht
- Mitarbeitervertretungsrecht
Die Kanzlei bedient vorwiegend Klienten in Schwerin und Umgebung und verfügt über besondere Expertise im Leistungserbringungsrecht des Sozialgesetzbuches, was sich auch in publizistischen Tätigkeiten wie dem Münchener Anwaltshandbuch widerspiegelt.
