Rechtsanwalt Norman Schulze ist eine auf das Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit besonderer Expertise im allgemeinen Strafrecht und seinen bußgeldrechtlichen Nebengebieten. Die Kanzlei zeichnet sich durch ihre bundesweite Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen in jeder Verfahrenslage sowie durch die Doppelqualifikation von Herrn Schulze als Fachanwalt für Verkehrsrecht aus.
Der Ansatz der Kanzlei kombiniert tiefgreifende strafrechtliche Expertise mit einem präventiven Beratungsfokus und bietet Mandanten eine schnelle, kostenlose Ersteinschätzung zur Rechtmäßigkeit von Bußgeldbescheiden. Besondere Schwerpunkte liegen in der Verteidigung bei schwerwiegenden Vorwürfen, der Vermeidung von Fahrverboten und der umfassenden Betreuung in allen Verfahrensstadien – von der ersten Akteneinsicht bis zur Hauptverhandlung.
Angebotene Dienstleistungen
- Wirtschaftsstrafrecht (Individualverteidigung, Unternehmensvertretung, Präventivberatung, Zeugenbeistand, Strafanzeigen, Geschädigtenvertretung)
- Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht (Überprüfung von Bußgeldbescheiden, Vermeidung von Fahrverboten und Punkten im Fahreignungsregister, Abwenden des Führerscheinentzugs)
- Kapitalstrafrecht (Verteidigung bei Mord gemäß § 211 StGB, Totschlag gem. § 212 StGB, Präventivberatung, Geschädigtenvertretung)
- Verkehrsstrafrecht (Verteidigung bei Straftaten im Straßenverkehr, Präventivberatung)
- Jugendstrafrecht (Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden, Beratung der Erziehungsberechtigten)
- Betäubungsmittelstrafrecht (Individualverteidigung, Präventivberatung)
- Presse- und Öffentlichkeitsrecht (Schutz der Person, Wahrung der Persönlichkeitsrechte, Kommunikationssteuerung)
- Vertretung in unterschiedlichen Verfahrensstadien (frühzeitige Akteneinsicht, Schutzschrift, U-Haft-Vertretung, Hausdurchsuchungen)
- Wehrstrafrecht (Vertretung bei Wehrstraftaten wie Fahnenflucht und unerlaubter Abwesenheit)
Die Kanzlei betreut Mandanten bundesweit und verfügt über besondere Erfahrung in der strategischen Verteidigung bei komplexen strafrechtlichen Vorwürfen sowie in der präventiven Beratung zur Vermeidung rechtlicher Risiken.
