Jürgen Pillig ist ein spezialisierter Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin, der sich durch konsequente Fokussierung auf erbrechtliche Fragestellungen auszeichnet. Die Kanzlei bietet ein Optimum an fachlicher Kompetenz und setzt sich für eine zügige sowie kompetente Durchsetzung der Mandanteninteressen ein, um kostspielige Fehler beim Erben oder Vererben zu vermeiden.
Seit 1997 zugelassener Rechtsanwalt, vertritt Jürgen Pillig Mandanten deutschlandweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ohne Einschaltung lokaler Kollegen. Der Ansatz kombiniert langjährige Berufserfahrung mit strategischer Zusammenarbeit mit Notaren für zuverlässige Beurkundungen. Die Kanzlei betreut sowohl Privatpersonen als auch kleinere und mittlere Unternehmen in allen erbrechtlichen Belangen, einschließlich der sensiblen Themen der Erb- und Unternehmensnachfolge.
Angebotene Dienstleistungen
- Testamentsberatung und Testamentserstellung
- Verfassen gemeinschaftlicher Berliner Testamente
- Aufsetzen von Erbverträgen
- Beratung bei Schenkungen zu Lebzeiten
- Nachlassregelung und Nachlassabwicklung
- Erbschaftssteuerberatung und Vertretung in Steuerverfahren
- Testamentsanfechtung und Testamentsauslegung
- Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Beantragung von Erbscheinen
- Vertretung bei Erbprozessen
- Beratung zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften
- Testamentseröffnung
- Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Betreuungsrechtliche Beratung
- Internationales Erbrecht und EU-Erbrechtsverordnung
- Rechtsberatung mit Auslandsberührung
Die Kanzlei bedient Mandanten in Berlin und bundesweit, mit Dienstleistungen in deutscher Sprache. Bemerkenswert ist die langjährige Expertise in der außergerichtlichen Einigung von Erbstreitigkeiten, die häufig kostspielige Gerichtsverfahren vermeidet.
