Rechtsanwalt Mayer ist eine spezialisierte Kanzlei mit Fokus auf Verkehrsrecht, die sich durch umfassende Expertise und individuelle Betreuung in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten auszeichnet. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bietet Stefan Mayer maßgeschneiderte Lösungen für Privatpersonen und gewerbliche Mandanten, die mit den Folgen von Verkehrsunfällen, strafrechtlichen Vorwürfen oder behördlichen Maßnahmen konfrontiert sind.
Seit 2007 vertritt Rechtsanwalt Mayer die Interessen seiner Mandanten mit einem klaren Fokus auf engagierte Durchsetzung ihrer Rechte. Der Ansatz zeichnet sich durch eine detaillierte Einzelfallbetrachtung und strategische Beratung aus, die stets die bestmöglichen Ergebnisse anstrebt. Die Kanzlei richtet sich insbesondere an Verkehrsteilnehmer, die Unterstützung bei Unfallregulierungen, Bußgeldverfahren oder Führerscheinfragen benötigen.
Angebotene Dienstleistungen
- Unfallregulierung und Schadenabwicklung
- Geltendmachung von Nutzungsausfallentschädigung und Mietwagenkosten
- Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen
- Ausgleich finanzieller Nachteile bei längeren Genesungsphasen
- Verteidigung im Verkehrsstrafrecht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis)
- Vertretung bei Gefährdung des Straßenverkehrs und Nötigung
- Verteidigung bei fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung
- Einspruch gegen Bußgeldbescheide (Geschwindigkeits-, Abstands- und Handyverstöße)
- Abwehr von Alkohol- und Drogenverstößen sowie drohenden Fahrverboten
- Beratung und Unterstützung bei Führerscheinfragen und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
- Beratung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und erforderlichen Abstinenznachweisen
- Beratung bei A- und B-Verstößen im Fahreignungsregister
