Rey & Fammler Rechtsanwälte ist eine etablierte Sozietät mit notarieller Praxis, die sich auf umfassende Rechtsberatung und notarielle Dienstleistungen spezialisiert hat. Die Kanzlei zeichnet sich durch ihre langjährige Erfahrung, neutrale Beratung und maßgeschneiderte Lösungen für private und gewerbliche Mandanten aus.
Mit einem kompetenten Team von Notarfachangestellten bietet die Kanzlei eine effiziente Abwicklung von der Terminvereinbarung bis zur Beurkundung und Kommunikation mit Behörden. Besondere Expertise liegt in den Bereichen Immobilienrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht, wobei stets eine unparteiische und zielorientierte Beratung im Vordergrund steht.
Angebotene Dienstleistungen
- Rechtsanwalt
- Notar
- Beratung und Beurkundung im Immobilienrecht (Kauf/Verkauf von Grundstücken, Eigentumswohnungen, Häusern, Gewerbeimmobilien)
- Absicherung von Käufern und Verkäufern bei Immobiliengeschäften
- Eintragung und Löschung von Grundschulden
- Umschreibung im Grundbuch
- Bildung von Wohnungseigentum
- Beratung und Beurkundung im Erbrecht (Testamente, Erbverträge)
- Auseinandersetzung von Nachlässen
- Annahme und Ausschlagung von Erbschaften
- Beantragung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Vermögensnachfolgeplanung
- Schenkungen von Grundeigentum
- Einräumung von Wohnrechten, Nießbrauchsrechten und Rentenrechten
- Gesellschaftsrechtliche Beratung (Gründung, Rechtsformwahl, Unternehmensführung)
- Begleitung bei Kapitalerhöhungen und Gesellschaftsvertragsänderungen
- Handelsregisteranmeldungen
- Familienrechtliche Beratung und Beurkundung (Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Lebensgemeinschaften)
- Adoption von Minderjährigen und Volljährigen
- Vorsorgevollmachten (Generalvollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen)
- Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten
Die Kanzlei bedient Mandanten in Oberursel (Taunus) und Umgebung und bietet transparente, gesetzlich festgelegte Notarkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Beide Notarinnen bringen umfangreiche Erfahrung aus ihrer vorherigen Tätigkeit als Rechtsanwältinnen ein.
