Die Anwaltskanzlei Dr. Held & Marx ist eine spezialisierte Fachkanzlei für Arbeitsrecht, die sich ausschließlich auf die Vertretung von Arbeitnehmern konzentriert. Seit ihrer Gründung im Jahr 1993 hat sich die Kanzlei mit drei erfahrenen Fachanwälten als kompetente und vertrauenswürdige Anlaufstelle für arbeitsrechtliche Angelegenheiten etabliert.
Die Kanzlei verfolgt einen umfassenden Ansatz im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Mit wiederholten Auszeichnungen als eine der besten Kanzleien Deutschlands für Arbeitnehmerrecht durch Magazine wie „Stern“ und „FOCUS Spezial“ bietet das Team praxisnahe Beratung und vertritt Arbeitnehmer, Betriebsräte, Beamte, kirchliche Mitarbeitervertretungen und weitere Zielgruppen in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Angebotene Dienstleistungen
- Beratung und Vertretung im Individualarbeitsrecht
- Beratung und Vertretung im Kollektivarbeitsrecht
- Öffentliches Dienstrecht
- Beamtenrecht
- Personalvertretungsrecht
- Kirchliches Arbeitsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Unterstützung von Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen
- Verhandlung von Interessenausgleichs- und Sozialplanvereinbarungen
- Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
- Einigungsstellenverfahren
- Vertretung vor Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten und Kirchlichen Arbeitsgerichten
- Schulungen zu arbeitsrechtlichen Themen
Die Kanzlei bedient Mandanten aus verschiedenen Bereichen, darunter Arbeitnehmer, Führungskräfte und betriebliche Interessenvertretungen, und bietet Expertise in einem breiten Spektrum arbeitsrechtlicher Materien an.
