RA Andreas Krumm ist ein auf Sozialrecht spezialisierter Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Freiburg. Als Fachanwalt für Sozialrecht bietet er umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Sozialversicherungsrechts und versteht sich als kompetenter Partner für Mandanten in sozialrechtlichen Angelegenheiten.
Mit über 20 Jahren Berufserfahrung und einer Spezialisierung im Sozialrecht seit 2008 vertritt Rechtsanwalt Krumm seine Mandanten regelmäßig vor dem Sozialgericht Freiburg, dem Landessozialgericht Stuttgart und dem Bundessozialgericht Kassel. Sein Ansatz zeichnet sich durch tiefgehende Expertise in sozialrechtlichen Fragestellungen aus, wobei er sowohl Privatpersonen als auch Betroffene in Leistungsangelegenheiten der sozialen Sicherungssysteme berät.
Angebotene Dienstleistungen
- Rechtsberatung im Sozialversicherungsrecht
- Vertretung in Angelegenheiten des Jobcenters und der Agentur für Arbeit
- Durchsetzung von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld und Bürgergeld
- Vertretung bei Sperrzeiten, Sanktionen und Leistungseinstellungen
- Beratung zu Eingliederungsvereinbarungen und Mitwirkungspflichten
- Rechtliche Unterstützung in Kranken- und Pflegeversicherungsangelegenheiten
- Durchsetzung von Krankengeldansprüchen und Pflegegradfeststellungen
- Vertretung in Rentenangelegenheiten der Deutschen Rentenversicherung
- Beratung zu Erwerbsminderungsrente und Altersrente
- Rechtliche Prüfung von Berufsunfähigkeits- und Versicherungspflichtfragen
- Vertretung in der Unfallversicherung und bei Berufsgenossenschaften
- Durchsetzung von Verletztengeld und Unfallrenten
- Beratung im Schwerbehindertenrecht (GdB, Merkzeichen, Nachteilsausgleich)
- Vertretung in Sozialhilfe- und Grundsicherungsangelegenheiten
- Rechtliche Unterstützung in BAföG-, Elterngeld- und Kindergeldsachen
- Beratung zu Mutterschaftsgeld, Asylbewerberleistungen und Jugendhilfe
- Vertretung in strafrechtlichen Angelegenheiten des Sozialleistungsbetrugs
- Beratung zum Behindertentestament
Rechtsanwalt Krumm ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Freiburg und des Deutschen Sozialrechtsverbands. Seine Mandantschaft umfasst insbesondere Leistungsempfänger sozialer Sicherungssysteme, Menschen mit Behinderungen sowie Personen in renten- und arbeitsrechtlichen Übergangssituationen.
