Bernhard Scheidel Rechtsanwalt ist ein spezialisierter Rechtsdienstleister mit doppelter Fachanwaltsqualifikation in den Bereichen Erbrecht sowie Bau- und Architektenrecht. Die Kanzlei zeichnet sich durch eine wirtschaftlich orientierte Beratung mit Schwerpunkt auf Streitvermeidung und frühzeitiger Problemlösung aus, sowohl für Privatpersonen als auch für gewerbliche Mandanten.
Mit langjähriger Erfahrung seit 1997 und einer fundierten Ausbildung – einschließlich einer vorjuristischen Tätigkeit als Bankkaufmann – bietet der Rechtsanwalt eine praxisnahe und versierte Beratung. Als ehemaliger Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Freiburger Anwaltverein und aktives Mitglied in Fachinstituten verbindet er theoretisches Wissen mit forensischer Praxis. Zielkunden sind Privatpersonen, Unternehmen, Architekten, Ingenieure, Bauträger, Hausverwaltungen und Erbengemeinschaften.
Angebotene Dienstleistungen
- Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen
- Abrechnung von Bau-, Architekten- und Ingenieurverträgen
- Haftung des Architekten und Architektenvergütung
- Abwicklung von Schadensfällen und Bauablaufstörungen
- Baumängel bei Planung und Überwachung
- Haftungsfragen bei Kostensteigerungen und Behinderungen am Bau
- Gestaltung und Abwicklung von Bauverträgen
- Projektbegleitende Rechtsberatung
- Gestaltung und Überprüfung von Bauträgervereinbarungen
- Generalübernehmer- und Unternehmerverträge
- Führung von selbstständigen Beweisverfahren
- Tätigkeit in Bauprozessen
- Bewältigung von Bauablaufstörungen
- Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen
- Abwicklung von Bauschäden
- Beratung und Errichtung von Testamenten
- Regelung erbrechtlicher Unternehmensnachfolge und Unternehmertestamente
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsverträge sowie lebzeitige Übergaben
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Beantragung von Erbscheinen und Vertretung vor dem Nachlassgericht
- Testamentsvollstreckung
- Erbteils- und Pflichtteilsrecht
- Erbverträge und Behindertentestamente
- Grundstücksgeschäfte und Haftung bei Grundstückskäufen
- Verträge und Miteigentum
- Maklerrecht
- Hypotheken- und Grundschuldrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Erbbaurecht
- Wege- und Leitungsrechte
- Gestaltung von Gemeinschaftsordnungen und Teilungserklärungen
- Vertretung und Beratung von Hausverwaltungen
- Wirksame Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft
- Anfechtung von Beschlüssen
- Beitreibung rückständiger Hausgelder
- Änderung der Gemeinschaftsordnung und Teilungserklärung
- Streitigkeiten über Rechte und Pflichten der Eigentümer
- Verfolgung von Mängelansprüchen gegenüber dem Bauträger
- Seminartätigkeit und Fortbildungsveranstaltungen im Baurecht und Erbrecht
Die Kanzlei bedient Mandanten in der Region Lahr und bundesweit, mit besonderer Expertise in den Rechtsgebieten Bau- und Architektenrecht sowie Erbrecht. Durch die Mitgliedschaft in Fachvereinigungen und regelmäßige Vortragstätigkeit bleibt die Kanzlei stets auf dem aktuellen juristischen Stand.
