Reinhild Bandel ist eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Fokus auf Medizinrecht, die seit 2005 bundesweit Leistungserbringer im Gesundheitswesen vertritt. Als Fachanwältin für Medizinrecht zeichnet sich Reinhild Anna Bandel durch ihre hohe Beratungsqualität und tiefgreifende Expertise in allen medizinrechtlichen Fragestellungen aus.
Die Kanzlei betreut vornehmlich Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte, Medizinische Versorgungszentren, Krankenhäuser sowie andere Heilberufe wie Hebammen und Physiotherapeuten. Durch ihre Tätigkeit als Lehrbeauftragte für Vertragsarzt- und Krankenhausrecht an der Fachhochschule Deggendorf sowie ihre Mitgliedschaft in Fachgesellschaften wie der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des DAV garantiert sie praxisnahe und aktuelle Rechtsberatung.
Angebotene Dienstleistungen
- Vertragsgestaltung und Gesellschaftsrecht (Praxisabgabe/-übernahme, Gründung von Gemeinschaftspraxen und MVZ)
- Honorarabrechnung inklusive Regresse und Prüfungen
- Berufsrechtliche Verfahren für Ärzte und Heilberufe
- Vertretung bei Wirtschaftlichkeits- und Richtgrößenprüfungen
- Beratung zu approbationsrechtlichen Fragestellungen
- Wettbewerbs- und Heilmittelwerberecht
- Krankenhausrecht (Konzessionierung von Privatkliniken, sektionsübergreifende Versorgungsmodelle)
- Vertragsgestaltung für Doppeltätigkeit von Krankenhausärzten
- Vergütungsrecht nach EBM und GOÄ
- Gestaltung von Wahlleistungs- und Honorarvereinbarungen
- Außergerichtliche Vertretung gegenüber Krankenkassen und Behörden
- Gerichtliche Vertretung vor Berufs- und staatlichen Gerichten
Die Kanzlei ist bundesweit tätig und verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Steuerberatern und auf Heilberufe spezialisierten Kanzleien. Reinhild Bandel übernimmt keine haftungsrechtlichen Mandate, kooperiert jedoch eng mit entsprechend spezialisierten Kanzleien.
