Rechtsanwalt Michael W. Klein ist ein erfahrener Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht in der traditionsreichen Kanzlei MBK in Mönchengladbach. Mit seiner doppelten Fachanwaltsqualifikation und über 35 Jahren Berufserfahrung bietet er umfassende Rechtsberatung in den Bereichen Familien- und Erbrecht, wobei er sich besonders auf die Bedürfnisse von Unternehmern und Selbstständigen spezialisiert hat.
Seit 1989 als Rechtsanwalt tätig und seit 2019 Mitglied der Kanzlei MBK, verfolgt Michael W. Klein die Interessen seiner Mandantinnen und Mandaten zielorientiert und konsequent. Als aktives Mitglied in Fachvereinigungen, regelmäßiger Vortragsredner und Buchautor mit mehreren Publikationen zum Familienrecht bringt er fundiertes Fachwissen und praktische Erfahrung in jede Beratung ein. Sein Ansatz kombiniert präventive Rechtsgestaltung mit streitiger Vertretung vor Gericht.
Angebotene Dienstleistungen
- Rechtsberatung im Familienrecht
- Vorsorgende Eheverträge, speziell für Unternehmer und Selbstständige
- Ehescheidungsfolgenverträge
- Regelung aller Trennungs- und Ehescheidungsfolgen
- Durchführung von Ehescheidungen
- Testamentsgestaltung und Erbverträge
- Nachfolgeplanung für Unternehmen und Familien
- Testamentsvollstreckung
- Vorsorgevollmachten
- Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilansprüchen
- Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen
Michael W. Klein ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht sowie der Deutschen Anwalt-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. und bedient Mandanten in Mönchengladbach und dem gesamten Rheinland.
