Fachanwältin für Familienrecht Ulrike Wendler ist eine spezialisierte Rechtsanwältin in der Kanzlei Martin & Wendler in Leipzig, die sich ausschließlich auf das Familienrechtliche Mandatungs- und Vertretungsspektrum konzentriert. Mit ihrer Expertise in sämtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten bietet sie ihren Mandanten umfassende rechtliche Unterstützung und zeichnet sich durch ihre langjährige Erfahrung sowie ihr tiefgreifendes Verständnis für die emotionalen und rechtlichen Herausforderungen in Familienkonflikten aus.
Ihr Ansatz ist geprägt von einer klientenzentrierten Beratung, die sowohl telefonisch als auch persönlich erfolgt und stets die individuellen Bedürfnisse der Mandanten in den Vordergrund stellt. Mit über 20 Jahren Berufserfahrung berät sie primär Privatpersonen in allen Fragen des Familienrechts und unterstützt sie mit pragmatischen Lösungen. Ein besonderer Fokus liegt auf der frühzeitigen rechtlichen Begleitung, um Fehler von Anfang an zu vermeiden, sowie auf der ständigen Aktualisierung bezüglich gesetzlicher Reformen und höchstrichterlicher Entscheidungen.
Angebotene Dienstleistungen
- Beratung und Vertretung bei Trennung und Scheidung
- Unterhaltsrecht (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Unterhaltsvorschuss)
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Abstammungsrecht und Vaterschaftsfragen
- Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen
- Namensrecht
- Adoptionsrecht
- Vertretung in Verfahren vor dem Familiengericht
- Beratung zu modernen Zeugungsmethoden und Samenspende
- Rechtliche Begleitung bei Kindeswohlgefährdung und Jugendamtsverfahren
- Durchsetzung von Betreuungsplatzansprüchen
- Beratung zu internationalen Familienrechtsfällen (Anerkennung ausländischer Scheidungen)
- Verfahrenskostenhilfe-Beratung
Ihre Dienstleistungen richten sich an Privatpersonen in und um Leipzig, wobei sie auch Mandanten mit komplexen Fällen im Bereich des Sozialrechts im familienrechtlichen Kontext unterstützt. Bemerkenswert ist ihre kontinuierliche Aufklärung aktueller Rechtsentwicklungen, wie Reformen im Familienrecht oder neue Urteile zu Unterhalt und Sorgerecht, um Mandanten stets bestmöglich zu vertreten.
