BÜRGLER – Kanzlei für Arbeitsrecht ist eine spezialisierte Rechtskanzlei, die sich ausschließlich auf das Arbeitsrecht konzentriert. Die Kanzlei zeichnet sich durch ihre bundesweite Tätigkeit, hohe Mandantenzufriedenheit und umfassende Expertise in allen Bereichen des Arbeitsrechts aus.
Mit besonderer Schwerpunktsetzung auf den öffentlichen Dienst und Tarifrecht (TVöD/TV-L) bietet die Kanzlei rechtlich präzise, strategisch durchdachte und praxisnahe Unterstützung für Beschäftigte, private und öffentliche Arbeitgeber sowie Personalvermittlungsunternehmen. Die besondere Expertise umfasst die arbeitsrechtlichen Besonderheiten des öffentlichen Dienstes und zeichnet sich durch aktive Rechtsprechungsanalyse und Fachpublikationen aus.
Angebotene Dienstleistungen
- Kündigung und Kündigungsschutz (ordentliche/außerordentliche Kündigung)
- Anhörung Personalrat/Betriebsrat
- Kündigungsschutzklage
- Aufhebungsverträge und Abfindungen
- Eingruppierung und Stellenbewertung (TVöD/TV-L)
- Analyse von Arbeitsvorgängen
- Höhergruppierung und Korrektur falscher Einstufungen
- Bewertung kommunaler Stellenprofile
- Stufenlaufzeit und Stufenfestsetzung
- Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung
- Verkürzung/Verlängerung der Stufenlaufzeit
- Rechtsfragen zu Erfahrungsstufen
- Abmahnung und arbeitsrechtliche Konflikte
- Entfernung aus der Personalakte
- Konflikte im Team oder mit Vorgesetzten
- Schutz vor Mobbing/Ausgrenzung
- Umsetzung/Versetzung
- Rechtliche Prüfung geplanter Änderungen
- Mitbestimmung des Personalrats
- Schutz vor unzulässigen Maßnahmen
- Arbeitszeit und Dienstplanung
- Schichtmodelle und Dienstpläne
- Überstunden/Mehrarbeit
- Ruhezeiten und Pausen
- TVöD/TV-L-Arbeitszeitrecht
- Arbeitszeugnisse (Erstellung und Überarbeitung)
- Durchsetzung wohlwollender, qualifizierter Zeugnisse
- Prüfung auf versteckte Problemformulierungen
- Zeugnisstreitigkeiten vor Gericht
- Arbeitsverträge
- Lohn und Gehalt
- Arbeitsunfall
- Personalvermittlungsrecht
- AGB und Verträge für Personalvermittlung
- Vermittlungshonorar
- Beratung zu Urlaub und Krankheit
- Betriebsübergang
- Fortbildungen
- Einstellung und Beförderung
Die Kanzlei ist deutschlandweit tätig und verfügt über besondere Expertise im öffentlichen Dienst sowie in Fragen des Tarifrechts. Die Arbeitssprache ist Deutsch.
