Rechtsanwalt Jürgen Klenk ist ein regional tätiger Rechtsanwalt mit den Fachgebieten Arbeitsrecht und Strafrecht. Der seit 1991 zugelassene Anwalt verfügt über umfassende Expertise als Fachanwalt für Strafrecht (seit 1997) und Fachanwalt für Arbeitsrecht (seit 2011) und bietet seinen Mandanten eine langjährige Prozesserfahrung in beiden Rechtsgebieten.
Der Ansatz der Kanzlei zeichnet sich durch eine tiefgreifende Spezialisierte Beratung und Vertretung in allen Fragen des Arbeitsrechts und Strafrechts aus. Rechtsanwalt Klenk vertritt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und verfügt über besondere Erfahrung in der Durchführung von Berufungen und Revisionen sowie in der Übernahme von Pflichtverteidigungen.
Angebotene Dienstleistungen
- Anwalt für Arbeitsrecht
- Kündigungsschutz
- Kündigungsfristen
- Arbeitszeugnis
- Abfindungen
- Konventionalstrafen
- Schadensersatz
- Verschwiegenheitspflichten
- Abmahnungen
- Überstunden
- Lohn und Gehalt
- Mobbing
- Wettbewerbsverbote
- Beleidigung (§ 185 StGB)
- Körperverletzung (§ 223 StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Bedrohung (§ 241 StGB)
- Diebstahl (§ 242 StGB)
- Unterschlagung (§ 246 StGB)
- Raub (§ 249 StGB)
- Erpressung (§ 253 StGB)
- Hehlerei (§ 259 StGB)
- Betrug (§ 263 StGB)
- Untreue (§ 266 StGB)
- Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
- Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
- Brandstiftung (§ 306 StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
- Berufung
- Revision
- Pflichtverteidigung
- Jugendstrafrecht
- Sexualstrafrecht
