Kanzlei Debiec | Fachanwalt für Familienrecht ist eine spezialisierte Rechtskanzlei unter der Leitung von Rechtsanwalt Mario Debiec, der als Fachanwalt für Familienrecht tätig ist. Die Kanzlei zeichnet sich durch ihre empathische und menschliche Herangehensweise aus, die neben juristischer Kompetenz auch ein hohes Maß an Verständnis und Mitgefühl für die emotional geprägten familiären Konflikte bietet. Mit internationaler Ausrichtung unterstützt sie auch bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten.
Der Ansatz der Kanzlei konzentriert sich auf die Schaffung einvernehmlicher Lösungen, um Nerven, Zeit und finanzielle Ressourcen zu schonen, wobei bei Bedarf auch eine umfassende gerichtliche Auseinandersetzung nicht gescheut wird. Durch fundierte Beratung und engagierte Vertretung werden Privatpersonen in schwierigen Lebenssituationen begleitet, wobei besonderer Wert auf individuelle Betreuung und interkulturelle Kompetenz gelegt wird. Die mehrsprachige Unterstützung in Deutsch, Englisch und Polnisch sowie die Mitgliedschaft in Fachvereinen gewährleisten stets aktuelle Expertise.
Angebotene Dienstleistungen
- Trennungsberatung und -begleitung
- Scheidungsverfahren inklusive Kindschaftsrecht, Vermögensauseinandersetzung und Versorgungsausgleich
- Erstellung und Überprüfung von Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Beratung und Durchsetzung des elterlichen Sorgerechts
- Umgangsrecht und außergerichtliche Konfliktlösungen
- Adoptionsverfahren (inklusive internationaler Adoptionen und Leihmutterschaft)
- Internationale Kindesentführung nach dem Haager Übereinkommen
- Rechtliche Beratung bei Auswanderung mit Kind
- Unterstützung bei häuslicher Gewalt und Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
- Vertretung als Zeugenbeistand oder im Adhäsionsverfahren bei Strafrecht
- Beratung bei Kindeswohlgefährdung und Vertretung gegenüber Jugendämtern
- Unterhaltsberechnung und -verteidigung
- Abstammungsrecht (Vaterschaftsfeststellung und -anfechtung)
- Kostenlose Ersteinschätzung und gesetzliche Erstberatung
- Verfahrenskostenhilfe und Abrechnung nach RVG oder Vergütungsvereinbarung
Die Kanzlei bedient Mandanten in Oldenburg, Wardenburg und bundesweit, mit Services in Deutsch, Englisch und Polnisch. Durch Kooperationen mit anderen Kanzleien werden ergänzende Rechtsgebiete wie Arbeitsrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht abgedeckt, während regelmäßige Fortbildungen und internationale Konferenzteilnahmen die Expertise stets aktuell halten.
