Kiemstedt ist eine spezialisierte Kanzlei für Arbeitsrecht und Sozialrecht mit Sitz in Hannover. Die Kanzlei zeichnet sich durch ihre fachanwaltschaftliche Kompetenz in beiden Rechtsgebieten aus und bietet maßgeschneiderte Lösungen für private und gewerbliche Mandanten. Mit einer starken Fokussierung auf individuelle Beratung und strategische Vertretung positioniert sich die Kanzlei als zuverlässiger Partner in komplexen rechtlichen Angelegenheiten.
Der Ansatz der Kanzlei kombiniert fundiertes juristisches Know-how mit praxisnaher Erfahrung von über 15 Jahren im Arbeitsrecht. Im Mittelpunkt steht die zielorientierte Interessenvertretung, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht, wobei stets wirtschaftlich sinnvolle und interessengerechte Lösungen angestrebt werden. Die Kanzlei betreut sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und Betriebsräte und bietet durch eine Kooperation mit einer Fachanwältin für Sozialrecht zusätzliche Expertise in sozialrechtlichen Fragestellungen.
Angebotene Dienstleistungen
- Beratung und Vertretung für Arbeitnehmer
- Strategieentwicklung für Arbeitgeber bei personellen Anpassungen
- Abwehr von Klagen für Arbeitgeber
- Beratung im kollektiven Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht)
- Vertretung in Beschlussverfahren
- Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen
- Kündigungsschutzklage
- Prüfung und Aushandlung von Abfindungen
- Beratung zu Aufhebungsverträgen
- Prüfung und Abwehr von Abmahnungen
- Erstellung und Berichtigung von Arbeitszeugnissen
- Durchsetzung von Vergütungsansprüchen (Mindestlohn, Bonuszahlungen, Weihnachtsgeld)
- Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Rechtliche Begleitung bei Befristungen und Entfristungsklagen
- Beratung im Sozialrecht (Schwerbehindertenrecht, Sozialversicherungsrecht)
- Vertretung im Bereich SGB II / SGB XII
- Rechtliche Unterstützung bei Arbeitsförderung
- Beratung bei Krankheit und Unfall
- Mediation
Die Kanzlei bedient Mandanten in Hannover und Umgebung und bietet Services in deutscher Sprache an. Bemerkenswert ist das Angebot einer kostenlosen Erstberatung nach Erhalt einer Kündigung, wobei kurzfristige Terminvergaben innerhalb von 24 Stunden möglich sind.
