Parlar Partner Avukatlık Bürosu ist eine auf türkisch-deutsches Recht spezialisierte Anwaltskanzlei mit einem multidisziplinären Team von Fachanwälten, die sowohl in Deutschland als auch in der Türkei umfassende Rechtsberatung anbieten. Die Kanzlei zeichnet sich durch ihre tiefgreifende Expertise in grenzüberschreitenden Rechtsfragen und ihre zweisprachige Prozessführung aus, die speziell auf die Bedürfnisse türkischstämmiger Klienten in Deutschland zugeschnitten ist.
Durch die akademische Expertise der Gründungspartnerin Derya Akaltın Parlar im internationalen Klimarecht und die Zertifizierungen von Samet Parlar in zahlreichen Rechtsgebieten bietet die Kanzlei eine einzigartige Verbindung von theoretischer Tiefe und praktischer Prozesserfahrung. Der Fokus liegt auf der Beratung von Privatpersonen und Unternehmen in migrations-, erb- und handelsrechtlichen Angelegenheiten mit Bezug zum türkischen Recht.
Angebotene Dienstleistungen
- Arbeitsrecht
- Strafrecht
- Immobilienrecht
- Handelsrecht
- Familienrecht
- Vollstreckungsrecht
- Steuerrecht
- Gesellschaftsrecht
- Erbrecht
- Gesundheitsrecht
- Internationales Recht
- Baurecht
- Vertragsrecht
- Energierecht
- Geistiges Eigentum
- Seehandelsrecht
- Wertpapierrecht
- IT-Recht
- Verwaltungsrecht
- Anerkennung und Vollstreckbarerklärung
- Kindeswohl und Sorgerecht
- Deutsche Staatsbürgerschaft
- Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
- EU Blaue Karte
- Visumsablehnung und Widerspruch
- Migrationsverfahren
- Erbschaftsangelegenheiten
- Scheidungsberatung
- Türkische Erbschaftsabwicklung
- Arbeitsvisum für Deutschland
- Daueraufenthalt in Deutschland
- Familiennachzug
- Asylverfahren
- Mietvertragsrecht
- Scheidung in der Türkei
- Gerichtsverfahren in der Türkei
- Testamentsberatung
- Versicherungsrecht
- Mediation
- Anwaltsvertragsrecht
- Verbraucherrecht
Die Kanzlei bedient Klienten in Deutschland und der Türkei und bietet Services auf Deutsch und Türkisch an. Besondere Expertise besteht in grenzüberschreitenden Erb- und Familienrechtsfällen sowie in Migrations- und Anerkennungsverfahren zwischen beiden Rechtsordnungen.
