Dr. Daniel Koch LL.M. – Fachanwalt für Medizinrecht ist ein spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, der als Teil der Kanzlei Foth & Koch Rechtsanwälte tätig ist. Mit einem Master of Laws (Medizinrecht) und über 10 Jahren Branchen- und Berufserfahrung zählt er zu den ausgewiesenen Experten im Medizinrecht und bietet maßgeschneiderte Rechtsberatung für medizinische Fachkreise.
Der Ansatz von Dr. Koch zeichnet sich durch hohe Fachkompetenz, kurze Reaktionszeiten und persönliche Mandantenbetreuung aus. Er vertritt vor allem niedergelassene Ärzte, Mediziner und Apotheker in allen medizinrechtlichen Fragestellungen – von der Praxisgründung bis zu berufsrechtlichen Verfahren. Seine Expertise erstreckt sich auch auf das Versicherungsrecht und Medizinstrafrecht, wobei er stets branchenspezifisches Know-how einbringt.
Angebotene Dienstleistungen
- Medizinrecht
- Praxisgründungen und Nachfolgeregelungen
- Zulassungsverfahren
- KV-Regresse
- Berufs- und Approbationsrecht
- Berufsgerichtliche Verfahren
- Arzthaftungsrecht
- Medizin- und Apothekenstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Interessenvertretung und Prozessführung bei Personenversicherungen
- Private Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung
- Strafrecht
- Medizinstrafrecht
- Apothekenstrafrecht
- Versicherungsstrafrecht
- Betrug und Untreue
- Kapitaldelikte
- Sexualdelikte
- Allgemeines Strafrecht und Strafverteidigung
- Rechtsberatung für niedergelassene Ärzte
- Vertragsarztrechtliche Fragen
Dr. Koch betreut Mandanten in Düsseldorf und bundesweit, wobei seine Tätigkeit schwerpunktmäßig auf die medizinische Branche ausgerichtet ist. Durch seine smarte Kanzleistruktur und flexible Terminplanung gewährleistet er eine effiziente und ergebnisorientierte Vertretung.
