Rechtsanwälte Hann und Franke ist eine spezialisierte Kanzlei mit Fokus auf Familienrecht, Erbrecht sowie Sozial- und Versicherungsrecht. Die Kanzlei zeichnet sich durch ihre tiefgehende Expertise in komplexen medizinisch-rechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei ME/CFS, Long-/Post-Covid und Post-Vac, sowie durch ihren menschlichen und respektvollen Umgang mit Mandanten aus.
Das Team besteht aus erfahrenen Fachanwältinnen mit langjähriger Praxis: Susanne Hann (Fachanwältin für Familienrecht und CLP-Expertin) und Yvonne Franke (Fachanwältin für Sozialrecht im Erwerb des Fachanwalts für Versicherungsrecht). Ihr Ansatz verbindet rechtliche Präzision mit medizinischem Verständnis und richtet sich insbesondere an Privatpersonen in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten sowie an Personen mit komplexen Erkrankungen in sozial- und versicherungsrechtlichen Verfahren.
Angebotene Dienstleistungen
- Erbrecht mit Testamentsgestaltung, Erbauseinandersetzung und Pflichtteilsrecht
- Familienrecht inklusive Scheidungsverfahren, Unterhaltsrecht und Sorgerecht
- CLP-Verfahren (Collaborative Law Practice) für einvernehmliche Scheidungen
- Sozial- und Versicherungsrecht bei ME/CFS, Long-/Post-Covid und Post-Vac
- Vertretung in gesetzlicher Rentenversicherung (Reha, Erwerbsminderungsrente)
- Rechtliche Unterstützung bei gesetzlicher Unfallversicherung und Versorgungsamt-Verfahren
- Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber gesetzlichen Krankenkassen und Jobcentern
- Berufsunfähigkeitsrecht bei privaten Versicherungen und Leistungsablehnungen
- Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung und Wohnraumzuweisung
- Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz und Patientenverfügungen
Die Kanzlei bedient Mandanten in Hamburg und verfügt über besondere Erfolge in der Anfechtung fehlerhafter sozialmedizinischer Gutachten sowie in der Durchsetzung von Ansprüchen bei komplexen chronischen Erkrankungen. Die Sprachen der Kanzlei sind Deutsch und Englisch.
