Rechtsanwalt Dr. Krüger ist eine spezialisierte Kanzlei mit Fokus auf Erbrecht, Nachlassplanung und Stiftungsrecht. Die Kanzlei zählt zu den führenden Anwaltskanzleien Deutschlands in diesen Nischenbereichen und wird von ihrem Gründer Rechtsanwalt Dr. Kay Krüger geprägt, der über langjährige Erfahrung als Leiter namhafter gemeinnütziger Organisationen verfügt.
Die Kanzlei zeichnet sich durch hochgradige Spezialisierung, individuelle Einzelfallberatung und transparente Mandatsbearbeitung aus. Neben der juristischen Expertise legt das Team besonderen Wert auf Einfühlungsvermögen, zeitnahe Kommunikation und die Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen. Dr. Krüger ist ein gefragter Interviewpartner für Medien und Mitautor in Fachpublikationen, was die anerkannte Kompetenz der Kanzlei unterstreicht.
Angebotene Dienstleistungen
- Erbrecht
- Nachlassplanung
- Testamentgestaltung
- Erbrecht und Steuern
- Stiftungsrecht & Stiftungsberatung
- Gründung rechtsfähiger Stiftung
- Gründung Treuhandstiftung
- Stiftung & Steuern
- Testamentsstiftung
- Öffentlich-rechtliche Stiftung
- Familienstiftung
- Stiftungsvermögen
- Vereinsrecht & Verbandsrecht
- Vereinsgründung und Verbandsgründung
- Optimierung von Steuern
- Ausschlussverfahren
- Haftung von Verein und Vorstand
- Gemeinnützigkeit & Steuern
- Verbandserrichtung
- Umwandlungen und Strategieberatung
- gerichtliche Vertretung
- außergerichtliche Beratung und Vertretung
Die Kanzlei ist für alle Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte zugelassen und bietet neben Rechtsberatung auch Seminare, Broschüren und Musterdokumente im Stiftungswesen an. Die Erstberatung wird als unverbindliches Gespräch angeboten, um Mandanten eine transparente Kostenstruktur und individuelle Betreuung von Anfang an zu gewährleisten.
