Rechtsanwältin Andrea Dreimann ist eine spezialisierte Fachanwältin für Personenschadensrecht, die deutschlandweit die Rechte von Patienten und Unfallopfern vertritt. Die Kanzlei hat sich auf die Durchsetzung von Ansprüchen nach Personenschäden mit angrenzenden Rechtsgebieten spezialisiert und zeichnet sich durch ihre ausschließliche Fokussierung auf diese sensiblen Materien aus.
Mit einem teamorientierten Ansatz und langjähriger Expertise im Arzthaftungs- und Personenschadensrecht vertritt die Kanzlei bundesweit Privatpersonen, die durch Behandlungsfehler, Verkehrsunfälle oder Versicherungsstreitigkeiten geschädigt wurden. Der Schwerpunkt liegt auf der umfassenden Beratung zu Schadensersatzansprüchen, wobei die kostenlose Ersteinschätzung einen niedrigschwelligen Zugang zur Rechtsberatung ermöglicht.
Angebotene Dienstleistungen
- Arzthaftungsrecht (Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler)
- Schmerzensgeld
- Schadensersatz
- Verdienstausfall
- Haushaltsführungsschaden
- Unterhaltsschaden
- Hinterbliebenengeld
- Verkehrsrecht (Personenschaden, Sachschaden)
- Fahrverbot
- Bußgeld
- Punkte in Flensburg
- Führerscheinentzug
- Versicherungsrecht (Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, Krankenversicherung)
- Krankentagegeld
- Krankengeld
- Sozialversicherungsrecht
- Pflegegeld
- Arbeitsunfall
- Verletztengeld
- MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit)
- Rentenversicherungsrecht
- Erwerbsminderungsrente
- Grad der Behinderung
Die Kanzlei bedient Mandanten in ganz Deutschland und verfügt über Niederlassungen in Köln, Neuss, Frankfurt, Karlsruhe, Hannover und München, um eine flächendeckende Betreuung zu gewährleisten.
